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 Parken


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Gäste unserer Einrichtungen.

 

Die  Stadt Zwickau regelt ab dem 1.05.2010 bzw. 1.08.2010 das Halten und Parken rund um den Alten Gasometer neu. Wie bitten sie folgende neuen Regelungen zu beachten und bitten um Verständnis.

 

Folgende Regelungen gelten ab dem 1.08.2010

1. Unseren gehbehinderten Gästen stehen auf der Kleinen Biergasse zwei Behinderten-Parkplätze zur Verfügung.

 

2. Unseren Gästen stehen unmittelbar am Alten Gasometer zwei Parkplätze mit bis zu 160 Stellflächen zur Verfügung. Wir bitten Sie die entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten.

 

1. Parkplatz Mauritiusbrücke | zwischen Alter Gasometer und Schloß Osterstein

  • Montag bis Samstag
  • je 8 bis 20 Uhr: 30min = 0,40 € / 1h =0,80 € / Tageskarte 4,- €.

 

  • Montag bis Samstag
  • je 20 Uhr bis 8 Uhr: gebührenfrei

 

  • Samstag bis Montag
  • 20 Uhr bis 8 Uhr : gebührenfrei

 

2. Parkplatz am Alten Gasometer

(Beschilderung: Privatparkplatz, Parken nur mit Sondergenehmigung)

  • Montag bis Donnerstag
  • je 18.30 Uhr bis 7.30 Uhr: gebührenfrei

 

  • Freitag bis Montag
  • 12.30 Uhr bis 7.30 Uhr: gebührenfrei

 

3. Kurz-Zeit-Parken: Für Ticketkäufer, Welt Laden Besucher, etc. stehen unmittelbar vor dem Vereinshaus in der Kleinen Biergasse fünf Kurz-Zeit-Parkplätze zur Verfügung.

 

4. Die Zufahrt von normalen Transportfahrzeugen, Künstler- und Kundenfahrzeuge, etc. ist rund um die Uhr über beide Seiten der Kleinen Biergasse gewährleistet. Große Fahrzeuge (LKW, Reisebusse, etc.) können nur über die Anfahrt B93 – Dr. Friedrichs Ring – Kleine Biergasse einfahren. Achtung, es gibt keine Wendemöglichkeit.

 

5. Für Kunden- und Künstlerfahrzeuge steht, entlang der Häuserfront Kleine Biergasse, rund um die Uhr eine Parkplatzfläche zur Verfügung. Diesbezüglich gilt folgende Veränderung in der Kleinen Biergasse:

• Muldenseitig gilt das Parken nur mit Anwohnerausweis.

• Entlang der Häuserfront Kleine Biergasse besteht bis zum Eingang Vereinshaus ein Parkverbot.

o Künstler- bzw. Kundenfahrzeuge erhalten vom Veranstaltungsleiter einen Sonder-Parkausweis.

 

6. Für große Kunden- und Künstlerfahrzeuge (LKW, Reisebusse, etc.) besteht die Möglichkeit des Parkens auf dem Parkplatz Mauritiusbrücke.

• Künstler- bzw. Kundenfahrzeuge erhalten vom Veranstaltungsleiter einen Sonder-Parkausweis.

 

 

Bei Fragen und / oder Problemen kontaktieren Sie uns.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.