Neues Hygienekonzept ab dem 1. Juli. Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10.
Wednesday
30 Jun
2021
Nach der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Juni 2021, welche ab 1. Juli 2021 in Kraft tritt, gelten bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erleichternde Maßnahmen ab dem übernächsten Tag, mithin ab dem 3. Juli.
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Zwickau durchgehend seit mehr als 14 Tagen stabil unter dem Schwellenwert von 10 – zum 30. Juni bei 0. Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Institutes im Internet unter: www.rki.de/inzidenzen. Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am Donnerstag, dem 1. Juli 2021, entfallen im Landkreis Zwickau die meisten Beschränkungen nach dieser Verordnung, respektive unserem Hygienekonzept bis auf einige Ausnahmen, z. B.:
- das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
- die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
- die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
- die Regelungen zu Großveranstaltungen,
- die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
- die Testpflicht im Bereich der Prostitution,
- die Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
- Die „Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen“ durch den Freistaat Sachsen vom 1. Juli ist umzusetzen.
- Eine zusätzliche Allgemeinverfügung seitens des Landkreis Zwickau gilt ab dem 1. Juli nicht.
Auch wenn sich dies für Alle noch etwas unwirklich anfühlt – folgende Erleichterung gelten vorerst bei unseren Veranstaltungen und Angeboten:
- Keine Beschränkungen beim Mindestabstand (nach Punkt 1 Hygienekonzept)
- Keine Beschränkung der NutzerInnenzahl (nach Punkt 2 Hygienekonzept)
- Keine Maskenpflicht (nach Punkt 3 Hygienekonzept)
- Keine Kontaktnachverfolgung nach Punkt 4 (Hygienekonzept) | Eine freiwillige Gästeregistrierung ist weiterhin möglich
- Keine Testpflicht (nach Punkt 5 Hygienekonzept)
Generell behält unser Hygienekonzept weiterhin Gültigkeit. So desinfizieren wir weiterhin regelmäßig. Die Lüftungsanlage im Veranstaltungssaal tauscht verbrauchte Luft mit Außenfrischluft bis zu 3 mal in der Stunde. CO2 Ampeln überwachen die Luftqualität in all unseren Räumen. Wir lüften zusätzlich manuell.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen einige Abläufe (u. a. Einlass) länger als gewöhnlich dauern werden. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, sodass der Einlass bestmöglich vonstattengehen kann.
Um unsere Veranstaltungen so reibungslos wie möglich durchzuführen, sind wir auch auf Ihre Akzeptanz und Mithilfe angewiesen. Handeln Sie bitte umsichtig im Sinne der Vorgaben und leisten Sie den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort Folge. Vielen Dank.
Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.