Neuerliche Corona-Schutzverordnung ab 4. März
Mittwoch
02 Mrz
2022
Wir freuen uns, dass durch die neuerliche Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen die Auflagen für Kultureinrichtungen ab Freitag, dem 4. März gelockert werden. Der Besuch unserer Kulturveranstaltungen ist dann unter 3G und damit wieder allen Besucherinnen und Besuchern möglich. Außerdem entfällt nun auch die Masken-Pflicht am eigenen Platz (auf Laufwegen besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht). Eine Kontakterfassung ist ebenso nicht notwendig. Aktuell können weiterhin aber nur Sitzplatzveranstaltungen durchgeführt werden und dies bei einer Begrenzung der Besucherkapazität auf 100 Personen auf Grund der Einhaltung des Mindestabstands von 1,1 Meter zu anderen Personen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen.
Die neuerlichen Auflagen gelten bis zum 19. März. Danach laufen alle Corona-Maßnahmen auf Grundlage des Bundes – Infektionsschutzgesetzes aus. Ob es noch “Basismaßnahmen” gibt wie Maskenpflicht oder die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Angeboten an einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zu knüpfen, ist noch unklar. Dafür muss der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern. Noch habe sich die Bundesregierung nicht zu einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes geäußert.
Auf unserer Homepage informieren wir fortlaufend zu aktuellen Auflagen, Veranstaltungen, Verschiebungen und mehr.