Transparenz ist uns wichtig. Besonders, weil wir uns neben erwirtschafteten Eigenmitteln zu einem großen Teil aus Fördergeldern und Spenden finanzieren.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spender*innen nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.
Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Wir beteiligen uns an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichten uns deshalb, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
zu Name, Sitz, Anschrift
Gründungsjahr 1997
Ansprechpartner zum Thema Transparenz:
Ben Ulke (Öffentlichkeitsarbeit & Marketing)
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Vereinssatzung
allgemeine Angaben zu den Zielen: Leitbild der Einrichtung Alter Gasometer
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Gemeinnützigkeit und daraus folgende Steuerbegünstigung wurde zuletzt 2019 durch das Finanzamt Zwickau mit einem Freistellungsbescheid festgestellt.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum Jahresbericht 2021 (S. 9, 13 ff.) und den Kontakten
5. Tätigkeitsbericht
zum Jahresbericht 2021 (S. 16 ff.)
6. Personalstruktur
zum Jahresbericht 2021 (S. 9, 13 ff.)
7. Angaben zur Mittelherkunft
zum Jahresbericht 2021 (S. 59 ff.), zur Finanzübersicht 2020
8. Angaben zur Mittelverwendung
zum Jahresbericht 2021 (S. 59 ff.), zur Finanzübersicht 2020
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Wir sind ein unabhängiger gemeinnütziger Verein.
Kooperationen und Mitgliedschaften finden Sie im Jahresbericht.
zum Jahresbericht 2021 (S. 57 ff.)
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.
Im Jahr 2020 erfüllten dieses Kriterium Zuwendungen durch den Kulturraum Vogtland Zwickau für die Soziokulturelle Arbeit und Zuwendungen der Stadt Zwickau für die Tätigkeitsfelder Kulturarbeit, Jugendarbeit und Demokratiearbeit.