Neue Corona-Schutzverordnung ab dem 01.10.2022 in Sachsen

Mittwoch
28 Sep
2022

Sachsens Landesregierung hat am 27.09.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung (die 60.) beschlossen. Sie soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Im Wesentlichen folgt Sachsen den Basisschutzmaßnahmen im geänderten Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat Mitte September 2022 beschlossen haben.

Die Staatsregierung empfiehlt weiterhin das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben.

Bei einer regional kritischen Corona-Lage kann der Freistaat Sachsen noch weitere Einschränkungen verhängen. Dazu zählt eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, wenn ein Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Vorgeschrieben werden können auch Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen sowie für Veranstaltungen, in denen die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte oder Lüftungskonzepte geregelt sind. Außerdem sind Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Voraussetzung dafür ist allerdings ein Landtagsbeschluss, der „eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ feststellt. Sachsen will sich weiterhin auf die Bettenauslastung als Pandemie- Richtwert konzentrieren. Sind 180 Intensivbetten in Kliniken mit Corona-Patienten belegt, gilt die Vorwarn-, bei 420 Betten die Überlastungsstufe.

Für schärfere Maßnahmen wie die Schließung und Untersagung von Geschäften, Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen muss der Bundestag nach dem Infektionsschutzgesetz eine „epidemische Lage nationaler Trageweite“ feststellen. Diese wurde Ende November 2021 aufgehoben.

Unser Hygienekonzept wird fortlaufend auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben fortgeschrieben.

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Mittwoch
21 Sep
2022

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